Teil­nah­me an unse­ren Veranstaltungen

Damit alle Teil­neh­men­den sicher und infor­miert an unse­ren Ange­bo­ten teil­neh­men kön­nen, gel­ten fol­gen­de Bedingungen:
 
1. Gesund­heit­li­che Eig­nung und Eigenverantwortung
Die Teil­neh­men­den bestä­ti­gen, dass sie gesund­heit­lich in der Lage sind, an der gewähl­ten Ver­an­stal­tung ohne Gefähr­dung für sich oder ande­re teil­zu­neh­men. Bei Unsi­cher­hei­ten (z. B. kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen bei einer Wan­de­rung) ist das Per­so­nal vor­ab zu informieren.
 
2. Aus­rüs­tung und Kleidung
Jeder Teil­neh­men­de ist selbst dafür ver­ant­wort­lich, der Wit­te­rung und der Art der Ver­an­stal­tung ange­mes­se­ne Klei­dung und Schu­he zu tra­gen. Bei Ver­an­stal­tun­gen, die eine spe­zi­el­le Sicher­heits­aus­rüs­tung erfor­dern, obliegt die Bereit­stel­lung (sofern nicht anders aus­ge­schrie­ben) und die Prü­fung auf Funk­ti­ons­tüch­tig­keit dem Teilnehmenden.
 
3. Rück­sicht­nah­me und Umwelt
Wir legen Wert auf ein respekt­vol­les Mit­ein­an­der. Stö­run­gen des Ver­an­stal­tungs­ab­laufs oder die Beläs­ti­gung ande­rer Teil­neh­men­der kön­nen zum Aus­schluss füh­ren. Zudem ver­pflich­ten sich die Teil­neh­men­den zu einem umwelt­be­wuss­ten Ver­hal­ten (z. B. Abfall­ver­mei­dung, Lärm­schutz in Naturschutzgebieten).
 
4. Bild- und Tonaufnahmen
Wäh­rend der Ver­an­stal­tung kön­nen Fotos oder Video­auf­nah­men zu Doku­men­ta­ti­ons- oder Wer­be­zwe­cken erstellt wer­den. Mit der Teil­nah­me erklä­ren sich die Per­so­nen grund­sätz­lich mit der Ver­öf­fent­li­chung ein­ver­stan­den, sofern sie nicht vor Beginn der Ver­an­stal­tung aus­drück­lich widersprechen.
 
5. Auf­sichts­pflicht bei Minderjährigen
Bei min­der­jäh­ri­gen Teil­neh­men­den ver­bleibt die Auf­sichts­pflicht wäh­rend der gesam­ten Ver­an­stal­tung bei den gesetz­li­chen Ver­tre­tern oder den von ihnen beauf­trag­ten Begleit­per­so­nen, sofern nicht expli­zit eine päd­ago­gi­sche Betreu­ung ver­ein­bart wurde.